Verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) veröffentlicht. Damit legt die EU erstmals verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU fest. Das Ziel: Transparenz für Investoren, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbraucher.

Die Standards decken das gesamte Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab, einschließlich Klimawandel, Biodiversität und Menschenrechte, und betreffen damit auch die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Rahmen des Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetzes und im weiteren Sinne auch das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) – siehe hierzu auch unseren Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette.

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung tritt gestaffelt in Kraft – abhängig von der Größe bzw. den Merkmalen der Unternehmen.


Links:

Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Questions and Answers on the Adoption of European Sustainability Reporting Standards

Quelle:

Europäische Kommission

Frank Görtz
Frank GörtzGeschäftsführer