Neue Allgemeine Genehmigungen im Rüstungsgüterbereich und im Bereich Dual-Use-Güter

Effizienter sollen sie werden – so lautet zumindest der Plan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), wenn es um die Exportkontrollprozesse geht.

Am 25. Juli 2023 hatte das BMWK in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem BAFA angekündigt, die Verwaltungsabläufe im Exportkontrollbereich beschleunigen zu wollen (wir berichteten). Am 01.08. stellte das BAFA nun ausführlich auf seiner Website die neuen Maßnahmen vor, die zu diesem Ziel beitragen sollen.

Einen maßgeblichen Anteil zu verschlankten Exportkontrollprozessen sollen neue Allgemeine Genehmigungen (AGG) sowie die grundlegende Überarbeitung von bestehenden AGG leisten. Die AGG-Änderungen betreffen sowohl den Rüstungsgüterbereich als auch den Bereich der Dual-Use-Güter.

Für Exporteure dürfte der jüngste Beitrag auf der BAFA-Website sicherlich interessante Lektüre sein, denn dort sind die neuen Maßnahmen im Detail aufgelistet. Darüber hinaus gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auch eine Änderung bei der Veröffentlichungsart der AGG bekannt.


Link:

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Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Christoph Nuschko
Christoph NuschkoConsultant
Sven Walter
Sven WalterConsultant