Wichtige Änderungen bei Dual-Use-Gütern und Rüstungsgütern

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will die Verwaltungsabläufe im Bereich der Exportkontrolle effizienter gestalten, um die Zusammenarbeit mit ausgewählten EU- und NATO-Staaten sowie engen Partnerländern zu beschleunigen. Exportkontrollrechtliche Entscheidungen sollen nicht mehr als Einzelfallentscheidungen, sondern stärker gebündelt als sogenannte Allgemeingenehmigungen (AGG) erlassen werden, wie das Ministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mitteilte.

Die Umsetzung der Maßnahmen wurde zum 1. August 2023 veröffentlicht. Sie treten dann zum 1. September 2023 in Kraft.

Zu den wichtigsten Änderungen im Bereich der Dual-Use-Güter und Rüstungsgüter zählen u.a. die Aufnahme weiterer Länder in die AGG EU001, die Verlängerung der Laufzeit der Nullbescheide und Güterlistenauskünfte, die Einführung einer neuen AGG für Software für elektronische Bauteile für bestimmte Länder, die Einführung einer neuen AGG für die Ausfuhr und Verbringung von sonstigen Rüstungsgütern sowie Erweiterungen und Anpassungen bestehender AGG im Bereich der Rüstungsgüter.


Link:

Verfahren zur Exportkontrolle werden effizienter gestaltet

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Christoph Nuschko
Christoph NuschkoConsultant
Sven Walter
Sven WalterConsultant