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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert von Unternehmen einen umfangreichen Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang ihrer Lieferketten. Die gesetzlichen Anforderungen gestalten sich interdisziplinär, sodass zur Bewältigung dieser Aufgabe verschiedene Unternehmensbereiche beteiligt sein können. Entlang der Lieferketten müssen die Menschenrechte und umweltbezogene Maßnahmen angemessen berücksichtigt werden. In der Pflicht befinden sich besonders Unternehmen ab 3.000 Beschäftigen, aber auch Zulieferer sind in der Pflicht Maßnahmen dieser Unternehmen weiter an ihre Zulieferer zu adressieren. Mit unserer Erfahrung aus verschiedenen Branchen, Unternehmen und Behörden können wir Unternehmen bei der zielgenauen Umsetzung der Sorgfaltspflichten unterstützen.

Unsere Leistungen und mögliches Vorgehen:

  • Wir unterstützen, die vorgegebenen Strukturen wie das Risikomanagement und der Risikoanalyse zu etablieren, die Stellung des Menschenrechtsbeauftragten zu definieren und, angepasst an das Unternehmen, die Einbindung dieser Funktion praktisch umzusetzen. Neben diesen Anforderungen bestehen weitere wie präventive Maßnahmen oder das Beschwerdeverfahren, dessen Gesamtheit wir in der Beratung abbilden, damit Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben optimal umsetzen.

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