Änderungen bei bestimmten Allgemeinen Genehmigungen geplant

Anfang Dezember 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Änderungen bei den Meldepflichten für bestimmte Allgemeine Genehmigungen (AGG) bekannt gegeben. Die Änderungen sind am 11. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Mit den Maßnahmen will das BAFA die Verwaltungsverfahren im Bereich der Exportkontrolle beschleunigen und die Industrie entlasten.

In einer Pressemitteilung vom 29. Dezember 2023 informiert das BAFA nun über weitere Maßnahmen, die diese Ziele verfolgen und eine „schlagkräftige Exportkontrolle“ gewährleisten sollen. Diese neuesten Maßnahmen sollen ein ähnliches Maßnahmenpaket des BAFA ergänzen, das bereits am 1. September 2023 in Kraft getreten ist.


AGG-Änderungen im Rüstungsgüterbereich

So sieht das BAFA im Bereich der Rüstungsgüter vor, den Länderkreis der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 um Singapur zu erweitern. Weitere Änderungen betreffen laut Mitteilung des BAFA die Allgemeinen Genehmigungen

  • 19 (Erweiterung des Güterkreises um militärische Landfahrzeuge in bestimmten Fallgruppen sowie Erweiterung des Länderkreises),
  • 23 (Verzicht auf das Vorliegen einer Ursprungsgenehmigung für Wiederausfuhren und -verbringungen in bestimmte Länder),
  • 25 (Erweiterung von Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger),
  • 26 (Ausweitung der begünstigten Fallgruppen).

Darüber hinaus soll eine neue Allgemeine Genehmigung für die Lieferung von Ersatzteilen bis zu einem Wert von 25% der Hauptsache, für die eine Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigung des BAFA vorliegt, eingeführt werden. Dies gilt für bestimmte Länder.


AGG-Änderungen im Bereich der Dual-Use-Güter

Im Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck soll die Allgemeine Genehmigung Nr. 37 um Brasilien als zusätzliches Bestimmungsziel ergänzt werden. Außerdem sind Erweiterungen bestimmter Allgemeiner Genehmigungen vorgesehen, und zwar der Allgemeinen Genehmigungen

  • 13 (neue Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger, Ausfuhren von Dentalfräsmaschinen für zahnmedizinische Zwecke in bestimmte Länder),
  • 14 (Erweiterung um Durchlaufmischer bzw. Extruder mit Ausnahme explosionsgeschützter Maschinen),
  • 17 (Erweiterung um Kondensatoren).

Mit zwei neuen Allgemeinen Genehmigungen soll die Lieferung von Ersatzteilen bis zu einem Wert von 25 % der Hauptsache, für die eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA vorliegt, in alle Länder mit Ausnahme der unter Waffenembargo stehenden Länder bzw. die Ausfuhr bestimmter Chemikalien nach Indien (in Anlehnung an die bestehende EU006 Allgemeingenehmigung) vereinfacht werden.

Weitere Details zu den neuen Maßnahmen werden in Kürze vom BAFA veröffentlicht.


Link:

Für eine effektive und effiziente Exportkontrolle – BMWK und BAFA treffen weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frank Görtz
Frank GörtzGeschäftsführer