„Versteckte“ Zölle bei Exportwaren – Einsparpotenziale identifizieren und Wettbewerbsvorteile sichern

In Zeiten wirtschaftlicher Verunsicherung suchen exportorientierte Unternehmen verstärkt nach Möglichkeiten, Kostenvorteile zu identifizieren, die sich – unentdeckt – in der Supply Chain verbergen. Durch eine Anpassung der Lieferstruktur lassen sich dadurch Wettbewerbsvorteile im internationalen Handel sichern. Früher oder später stoßen Controller oder Zollverantwortliche dabei auf die Frage, ob sich Zollvorteile durch die Inanspruchnahme von besonderen Zollverfahren generieren lassen.

Wo sich Zollkosten verbergen können und wie sie sich durch Nutzung der „Aktiven Veredelung“ reduzieren lassen

Werden beispielsweise Vormaterialien nur temporär in die EU eingeführt, um sie – in einem Endprodukt enthalten – zu einem späteren Zeitpunkt wieder aus der EU zu exportieren, bietet das Verfahren der „Aktiven Veredelung“ Zollvorteile oder gar Einsparpotenziale. Denn unter bestimmten Voraussetzungen besteht im Rahmen dieses Zollverfahrens die Möglichkeit, etwaige Zölle auf die lediglich temporär eingeführten Vormaterialien nicht anfallen zu lassen: Schließlich gehen die Vormaterialien nicht in den Wirtschaftskreislauf der EU ein. Wer das Verfahren und die damit einhergehenden Zollvorteile nutzen möchte, benötigt eine Bewilligung der betreffenden Zollstellen. Diese ist wiederum an spezifische rechtliche und innerbetriebliche organisatorische Voraussetzungen geknüpft.

Kostenstruktur der Lieferkette kritisch hinterfragen

Je komplexer die Strukturen, desto mehr kann sich ein kritischer Blick auf die Kostenstruktur der Lieferkette und des Produktionsprozesses lohnen: Auch exportorientierte Produktionsunternehmen mit weiter diversifizierten Lieferstrukturen können das beschriebene Prinzip nutzen. Oftmals führen auch ihre Lieferanten Vormaterialien aus Drittländern ein und entrichten Zölle auf diese. Die verzollten Vormaterialien werden in der Folge in Halberzeugnisse verbaut, welche die Lieferanten an Produzenten innerhalb der EU weiter vertreiben. Die in der EU ansässigen Produzenten beziehen diese Halberzeugnisse zumeist im Binnenhandel oder in Form von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Da für die Produzenten in der Regel im Rahmen dieser Geschäfte keine Einfuhren vorangehen, erkennen sie die über den Bezugspreis enthaltene Zollbelastung auf die drittländischen Vormaterialien nicht. Werden in der Folge die bezogenen Halberzeugnisse von den Produzenten wiederum verbaut in einer Ware der nächsthöheren Handelsstufe (Exportware) ausgeführt, tragen die Produzenten die Zollbelastung auf die Vormaterialien, obwohl sie letztlich gar nicht in den freien Warenverkehr der EU eingehen. Zwar belastet der Produzent diese „versteckten Zölle“ wiederum über den Verkaufspreis an seinen drittländischen Kunden weiter und neutralisiert sie dadurch im Ergebnis. Der Verkaufspreis des Produzenten gegenüber dem drittländischen Kunden ist  jedoch unnötig hoch und damit ggf. weniger attraktiv als der eines Konkurrenten im Sitzland des Kunden, zumal für die Einfuhr der Endprodukte im Zielland noch Abgaben hinzukommen dürften.

Wettbewerbsvorteile durch die „Anschlussveredelung“ nutzen

Ein weiterer Ansatzpunkt zur Identifikation von Zollvorteilen bzw. Einsparpotenzialen besteht also darin, „versteckte“ Zölle auf eingeführte Vormaterialien, die im Bezugspreis deutscher bzw. innergemeinschaftlicher Lieferungen von Halberzeugnissen enthalten sind, zu erkennen und sie im Rahmen der „Aktiven Veredelung“ unter Nutzung der sog. Anschlussveredelung (auch EU-übergreifend) zu eliminieren. Hierbei handelt es sich – vereinfacht gesagt – um mehrere verkettete Verfahren der „Aktiven Veredelung“, welche dem Export des Endprodukts vorausgehen.

Gelingt es dem Produzenten in Abstimmung mit seinen Lieferanten, eine dokumentierte, durchgängige Prozess- und Zollverfahrenskette aufzusetzen, sollte sich in der Folge der Bezugspreis der Halberzeugnisse um die Zollbelastung auf die darin enthaltenen Vormaterialien verringern, welche der Lieferant dadurch erzielt, dass er die Vormaterialien in die „Aktive Veredelung“ überführt, anstelle sie durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zu verzollen. Der Produzent setzt diese durch eine angeschlossene Überführung der Halberzeugnisse in die „Aktive Veredelung“ fort, in welcher er das Endprodukt herstellt. Die finale „Aktive Veredelung“ wird schließlich durch den Export des Endprodukts beendet.

Kann der Produzent des exportierten Endprodukts das Preisniveau gegenüber seinen drittländischen Kunden halten, erhöht sich dementsprechend seine Gewinnmarge. Handelt es sich um die Marktführung eines neuen Produkts, könnte sich für ihn dadurch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil ergeben.

Michael Tomuscheit
Michael TomuscheitGeschäftsführer