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Lieferketten-
sorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert von Unternehmen einen umfangreichen Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang ihrer Lieferketten. Die gesetzlichen Anforderungen gestalten sich interdisziplinär, sodass zur Bewältigung dieser Aufgabe verschiedene Unternehmensbereiche beteiligt sein können. In der Pflicht befinden sich besonders Unternehmen ab 3.000 Beschäftigen, aber auch Zulieferer sind verpflichtet, Maßnahmen dieser Unternehmen weiter an ihre Zulieferer zu adressieren. Mit unserer Erfahrung aus verschiedenen Branchen, Unternehmen und Behörden können wir Unternehmen bei der zielgenauen Umsetzung der Sorgfaltspflichten unterstützen.

Unsere Leistungen und mögliches Vorgehen:

  • Unterstützung bei der Etablierung der vorgegebenen Strukturen im Unternehmen
  • Definition der Stellung und Unterstützung bei der praktischen Einbindung des Menschenrechtsbeauftragten
  • Etablierung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
  • Unterstützung bei der Erarbeitung der notwendigen Präventionsmaßnahmen als Antwort auf identifizierte Risiken
  • Unterstützung der Unternehmen bei der praktischen Umsetzung aller notwendigen Strukturen und Aktivitäten aus dem gesetzlichen Rahmen

Fragen?

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