Novelle des EU-Exportkontrollrechts: Die wichtigsten Neuerungen! (Teil III)

Die neue Dual-Use Verordnung tritt heute in Kraft. Deshalb möchten wir Ihnen heute noch einmal eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen geben:

Handels- und Vermittlungsgeschäfte

Vermittlungsgeschäfte für gelistete Dual-Use Güter gem. Art. 6 Dual-Use VO können ab jetzt genehmigungspflichtig sein, falls die Güter für eine kritische Verwendung im Sinne des Art. 4 I Dual-Use VO bestimmt sind oder bestimmt sein können. Eine kritische Verwendung liegt vor, wenn das Vermittlungsgeschäft Güter betrifft, welche für ABC-Waffen oder Flugkörper verwendet werden können, die Güter eine militärische Endverwendung in Embargoländer haben oder Bestandteil eines Militärguts sind, das sich auf einer nationalen Militärliste befindet.
Zu beachten ist, dass entweder die Behörde eines Mitgliedsstaates für die Genehmigung zuständig ist, in dem der Vermittler ansässig ist und falls der Vermittler nicht in der EU ansässig ist, die Behörde eines Mitgliedsstaates zuständig ist, in dem die Vermittlung erbracht wird.

Nationale Kontrolllisten

Weiterhin können die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU eine Genehmigungspflicht für nicht gelistete Dual-Use Güter vorschreiben aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, zur Verhinderung von Terroranschlägen oder zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen gem. Art. 9 und Art. 10 Dual-Use VO.
Sollte ein Mitgliedstaat seine nationale Kontrollliste erweitert haben, so sind die Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten darüber zu informieren. Diese haben anschließend 30 Tage Zeit, die erhaltenen Informationen zu überprüfen und ihre Behörden darüber in Kenntnis zu setzen.
Das BAFA wird anschließend die Ausführer über eine Genehmigungspflicht informieren, falls diese Güter ausführen möchten, welche auf einer nationalen Kontrollliste eines Mitgliedsstaates gelistet sind.

Neuer Genehmigungstyp

Des Weiteren ist mit der Novellierung der Dual-Use Verordnung ein neuer Genehmigungstyp hinzugekommen. Die Großprojektgenehmigung.
Diese ist den Individualgenehmigungsverfahren zuzuordnen und stellt eine Unterart der Einzel- und Sammelgenehmigung dar. Die Gültigkeitsdauer der Großprojektgenehmigung kann bis zu vier Jahre betragen.

Legaldefinition des ICPs

Die neue Dual-Use Verordnung enthält nun eine Legaldefinition des „Internal Compliance Programs“ – kurz ICP.
Dieses soll wirksame, geeignete und verhältnismäßige Strategien und Maßnahmen beinhalten, um die in der Verordnung festgehaltenen Regularien sowie die Bedingungen der vom BAFA erteilten Genehmigungen einzuhalten und im Rahmen der Sorgfaltspflicht Risiken im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Gütern zu bewerten.
Für Ausführer mit Globalausfuhrgenehmigungen ist es grundsätzlich verpflichten, ein wirksames ICP zu implementieren und nachzuweisen.

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Frank Görtz
Frank GörtzGeschäftsführer