Die EU-Konfliktrohstoffverordnung: Neue Sorgfaltspflichten für betroffene Unternehmen ab 2021

Die Anforderungen an Unternehmen bzgl. der Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette nehmen Fahrt auf. Das Sicherstellen einer „sauberen“ Supply Chain ist längst nicht mehr nur eine Fleißarbeit aus Imagegründen.

Seit dem 01. Januar 2021 sind Unionseinführer von Mineralen und Metallen unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, die Sorgfalts- und Auskunftspflichten der EU-Konfliktrohstoffverordnung (Verordnung (EU) 2017/821) zu erfüllen.

In unserer PDF haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

EU-Konfliktrohstoffverordnung – Neue Sorgfaltspflichten

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne mit praktischen Lösungen zur Seite!

Nicole Pauli
Nicole Pauli
Adrian Kemter
Adrian Kemter