“Get out now or risk the consequences“ –
Die nächste Runde im Handelskonflikt zwischen USA und Europa

Nun spitzt sich die Lage zu: Am 15. Juli hat das US-State Department weitreichende Änderungen zum Sanktionsgesetz CAATSA (Countering American Adversaries Through Sanctions Act) bekanntgegeben. Noch am selben Tag hat US-Außenminister Mike Pompeo in einer Pressekonferenz diese auch begründet.

Das europäische Projekt NORD STREAM 2 soll verhindert werden. Deshalb wurden bisherige Freistellungen von CAASTA für dieses Projekt aufgehoben. Ursprünglich waren Energieprojekte, die bereits vor dem August 2017 gestartet wurden, ausgenommen von CAASTA-Sanktionen.

Ab sofort können damit alle Aktivitäten sowohl für NORD STREAM 2 als auch für das Folgeprojekt TurkStream seitens der USA sanktioniert werden.

Pompeo drohte europäischen Firmen mit dem markanten Satz “Get out now or risk the consequences“ und machte damit deutlich, wie gefährlich eine Beteiligung von europäischen Firmen an diesen Projekten sein kann, denn jedes beteiligte Unternehmen geht nun das Risiko ein, durch die USA sanktioniert zu werden.

In den nun veröffentlichten Guidelines werden die Änderungen von CAATSA dargestellt.

Ein Schwerpunkt der Verschärfung bezieht sich auf die Finanzinvestitionen, die auch in der FAQ unter  Punkt 7 mit der Interpretation zu „Investments“ definiert werden.

Damit verschärft sich der Handelskonflikt zwischen den USA und Europa – dabei insbesondere auch für Deutschland. So hat auch der deutsche Außenminister Heiko Maas diese Sanktionsverschärfung stark kritisiert als eine Missachtung der Souveränität Europas. Gleichzeitig stellt er klar, dass extraterritoriale Sanktionen abgelehnt werden.

Auch bleibt der Vorwurf, dass die USA hier eher eigene Wirtschaftsinteressen verfolgen und das eigene Sanktionsrecht hierfür nutzen, denn die USA  haben großes Interesse daran, ihr Flüssiggas in Europa zu verkaufen.

Alle betroffenen Unternehmen werden nun ihre weitere Beteiligung an den Projekten prüfen und die Risiken der US-Sanktionen abwägen müssen. Diese Sanktionen können Einreiseverbote in die USA, Verluste von Assets in den USA und der Rückzug von US- und anderen Geschäftspartnern sein, die sich strikt an die US-Gesetze – auch extraterritorial – halten.

Fraglich bleibt leider auch, ob und wie ein wirksamer Schutz vor US-Sanktionen für beteiligte Unternehmen durch die Europäische Union und Deutschland gewährleistet werden kann und soll.

In der Vergangenheit ist dies nicht gelungen. Und so wichtig dies auch für die Zukunft wäre – es würde vermutlich auch den Handelskonflikt mit den USA weiter verschärfen.

Frank Görtz
Frank GörtzGeschäftsführer