Das Freihandelsabkommen der EU mit Vietnam: Nutzung der Vorteile in der innerbetrieblichen Praxis

Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam erhalten Exporteure ein attraktives Instrument zur Erschließung neuer Absatzmärkte oder Produktionsstandorte. Um die Zollvorteile auch tatsächlich nutzbar zu machen, ist ein planvolles Vorgehen erforderlich. Exportierende Unternehmen müssen die Systematik teils sehr komplexer Ursprungsregeln in die innerbetrieblichen Prozesse zur Begründung des Präferenzursprungs integrieren. In der Praxis hat sich die Initiierung eines „Präferenzprojekts“ durch ein funktionsübergreifendes, mit IT-basierten Workflows geführtes Projektteam bewährt, welches integriert die Vergabesteuerung der Vormaterialien im Einklang mit einer parallel laufenden Simulation der Präferenzkalkulation verantwortet.

Seit der wirtschaftlichen Öffnung in den 1990er Jahren besteht reges Interesse an der Erschließung Vietnams als Produktions- und Exportstandort sowie Absatzmarkt. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam kann insbesondere die Attraktivität Vietnams als Produktionsstandort von Tochtergesellschaften in der EU ansässiger Unternehmen erhöhen, die in Vietnam Produkte für den EU-Markt herstellen, um diese zum Präferenzzollsatz in die EU einzuführen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Präferenzzollsatzes ist jedoch, dass es sich bei den einzuführenden Produkten um Ursprungswaren Vietnams bzw. der EU handelt. Den Nachweis hierüber führt meist der Ausführer.

In Bezug auf in Vietnam oder der EU hergestellte Waren wird der Regelfall sein, dass im Herstellungsprozess anteilig Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft der EU oder Vietnams eingesetzt werden. Der Ausführer wird in diesem Fall den Nachweis, dass es sich bei den hergestellten Erzeugnissen um Ursprungswaren der EU oder Vietnams handelt, gemäß Art. 5 Prot. Nr. 1 dahingehend führen müssen, dass diese in ausreichendem Maße im Abkommensraum be- oder verarbeitet wurden.

Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich der Ursprungsregeln

Exportierende Unternehmen sollten zunächst Rechtssicherheit und eine Planungsgrundlage erlangen, welche spezifischen Voraussetzungen zur Erreichung der Ursprungseigenschaft erfüllt werden müssen, insbesondere, welche Ursprungsregel zu erfüllen ist. Die Bestimmung der einschlägigen Ursprungsregel setzt die zutreffende zolltarifrechtliche Einreihung des hergestellten Erzeugnisses in das Harmonisierte System (HS) voraus. Eventuelle Unsicherheiten sollten frühzeitig behoben werden (z.B. durch Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft), da der Ausführer ansonsten Gefahr läuft, die Ursprungsermittlung auf unzutreffenden Prämissen aufzubauen.

Erfolgt die Ursprungsermittlung auf Basis des stufenweisen Ursprungserwerbs und werden in diesem Zusammenhang Zwischenerzeugnisse in die Ursprungsermittlung einbezogen, so müssen auch diese korrekt eingereiht werden, um darauf basierend die zutreffenden Ursprungsregeln abzuleiten.

Zur größtmöglichen Absicherung sollte ggf. auch die zolltarifrechtliche Einreihung der von Lieferanten bezogenen Vormaterialien überprüft werden. Eine ungeprüfte Übernahme der Zolltarifmeinung des Lieferanten könnte zu einer im Ergebnis unrichtigen Ursprungsermittlung führen.

Absicherung des Ursprungserwerbs

Oft sieht sich der Ausführer sich mit einer sog. „Wertregel“ konfrontiert, welche auf einen maximalen Wertanteil der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft im Verhältnis zum Ab-Werk-Preis des hergestellten Erzeugnisses abstellt. So sieht das Abkommen zwischen der EU und Vietnam beispielsweise für Personenkraftwagen der HS-Position 8703 (ex Kapitel 87) ein „Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien [ohne Ursprungseigenschaft] 45% des Ab-Werk-Preises des hergestellten Erzeugnisses nicht überschreitet“ vor.

Bezogen auf die vorstehende Ursprungsregel wird der Exporteur basierend auf der Stückliste des hergestellten Pkws also einen Ansatz entwickeln müssen, welcher u.a. sicherstellt, dass

  • die Beschaffungsentscheidungen (Sourcing) hinsichtlich der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft so gesteuert werden, dass der Wertanteil von 45% des Ab-Werk-Preises des zu exportierenden Pkws nicht überschritten wird;
  • während des gesamten Vergabeprozesses der Vormaterialien eine Projektion der Ursprungseigenschaft des hergestellten Erzeugnisses in Form einer simulierten, vorweggenommenen Präferenzkalkulation vorgenommen wird;
  • im Rahmen des Projektcontrollings überwacht wird, dass die Kosten für den hierfür erforderlichen Lokalisierungsaufwand der Vormaterialien im Abkommensraum nicht die angestrebten Kostenvorteile übersteigen.

Projektorganisation und -infrastruktur

Zunächst ist zu entscheiden, welche internen Funktionen bzw. externe Stellen die Projektrollen besetzen sollen. Entscheidend hierbei wird zunächst sein, wer die Budgetierung des Projekts und die Ausstattung mit finanziellen und personellen Ressourcen sicherstellt. Diese Unternehmensfunktionen finden sich oft in der Rolle des Gesamtprojektleiters. Fachliche Gesichtspunkte sollten hingegen die hauptsächlichen Einflussfaktoren bei der Auswahl des Projektmanagements bilden. Neben der Zollfunktion hat die Einkaufsfunktion eine wichtige Rolle inne:

  • Die Zollfunktion legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer die Voraussetzungen für den Ursprungserwerb geschaffen werden, und schafft die prozessualen und organisationsbezogenen Voraussetzungen der Präferenzkalkulation im operativen Betrieb.
  • Die Einkaufsfunktion steuert Vergabeentscheidungen im Rahmen der Beschaffung von Vormaterialien, entscheidet, welcher Lieferant die Materialien zu welchen Konditionen liefert, und bestimmt über das zu Grunde liegende Vertragswerk.

In der Praxis hat sich bewährt, das Management eines Präferenzprojekts in die Verantwortung dieser beiden Funktionen zu geben. Sind keine ausreichenden internen Ressourcen vorhanden, bietet es sich an, Outsourcing-Optionen (ganz oder teilweise, etwa durch ein Project Management Office/PMO) zu prüfen. Zudem sind ggf. weitere Unternehmensfunktionen zu berücksichtigen, etwa die Steuerfunktion, Finanzen, Produktion, Entwicklung und Logistik.

Integrierter Ansatz zur zielgerichteten Steuerung des Vergabeprozesses

Nun gilt es, einen integrierten Ansatz zur zielgerichteten Steuerung der Vergabeentscheidungen von Vormaterialien vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Simulation des Ursprungsstatus bis zum Abschluss des Vergabeprozesses zu entwickeln und diesen in einen Projektplan zu fassen.

Entsprechend der Vorgaben der für das Erzeugnis geltenden Ursprungsregel müssen Einkaufs- und Zollfunktion beschließen, welcher Präferenzkalkulationsansatz (Top-down oder stufenweiser Ursprungserwerb) innerhalb der Simulation der Präferenzkalkulation berücksichtigt werden soll. Diese Entscheidung zu einem relativ frühen Zeitpunkt ist essentiell, denn sie beeinflusst Beschaffungsentscheidungen stark.

Die Verteilung der einzelnen vormaterialienbezogenen Stücklistenpositionen auf Workflows zwischen dem Projektmanagement und den für die Beschaffung der jeweiligen Positionen Verantwortlichen im Unternehmen bildet das wesentliche Zusammenarbeitsmodell im Projekt. Dem Projektmanagement sollten hierbei alle Vergabealternativen einschließlich ihrer präferenzkalkulationsrelevanten Parameter zur gemeinsamen Entscheidung vorgelegt werden. In einem dynamischen Prozess sind diese Vergabealternativen in Beziehung zu den für das herzustellende Erzeugnis bzw. die Zwischenerzeugnisse geltenden Ursprungsregeln zu setzen. Hierdurch können zielgerichtete Beschaffungsentscheidungen getroffen werden.

Konkret werden die Zoll- und die Einkaufsfunktion sich je Vormaterial für eine der Vergabealternativen entscheiden. Essentiell wird hierbei u.a. die Frage sein, ob ein „ursprungspositiver“ Beitrag des Vormaterials an der betreffenden Stücklistenposition erforderlich ist, um auf Ebene des hergestellten Erzeugnisses Ursprungseigenschaft zu erzielen. Ist es aus Sicht der Simulation der Präferenzkalkulation entbehrlich, das betreffende Vormaterial mit Ursprungseigenschaft zu beschaffen, eröffnet sich Delokalisierungspotential und ggf. ein positiver Kosteneffekt.

Um im Rahmen der Simulation der Präferenzkalkulation eine durchgehende, auf das herzustellende Erzeugnis bzw. die Zwischenerzeugnisse bezogene Projektion des Ursprungsstatus zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, das Workflowmanagement , das die Vergabealternativen abbildet, mit der für die Simulation der Präferenzkalkulation eingesetzten Lösung systemisch oder anderweitig zu verknüpfen. Manuelle Workflows sind aufgrund der Komplexität der Kalkulation praktisch ausgeschlossen, möchte man sicher und effizient ans Ziel kommen.

Umsetzung der Strategie in die Praxis

Bereits während des Projekts müssen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Strategie nach Produktionsstart auch die gewünschten Ergebnisse liefert. Dies betrifft externe wie interne Faktoren.

Der Einkauf muss von Lieferanten eine verbindliche Aussage zur Ursprungseigenschaft der Vormaterialien einholen. Erhält in der Folge ein Lieferant den Zuschlag, weil er im Angebot zugesichert hat, Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft zu liefern, müssen diese „Produkteigenschaften“ auch vertraglich vereinbart werden. Eine frühzeitige Einbeziehung der Zollbehörden empfiehlt sich, wenn für die vereinfachte Ausstellung von Ursprungsnachweisen eine Bewilligung erforderlich ist, welche ggf. noch nicht vorhanden ist. Möglichst frühzeitig sollte die Implementierung einer präferenzspezifischen internen IT-Lösung mit dem Ziel der Einsatzfähigkeit rechtzeitig vor Produktions- bzw. Exportstart gestartet werden. Der Projektumfang besteht hierbei in der Auswahl einer geeigneten Softwarelösung, der Implementierung sowie der Verknüpfung mit bestehenden ERP-Systeme mittels Schnittstellen.

Abgerundet wird die Umsetzung der Strategie mit der Schaffung einer Prozess- und Organisationsstruktur, welche geeignet ist, einerseits im operativen Betrieb die Ursprungseigenschaft laufend abzusichern und andererseits die erforderlichen Präferenzkalkulationen durchzuführen und Ursprungsnachweise zu erstellen bzw. zu beantragen. Das Hauptaugenmerk sollte dabei auf den prozessualen Schnittstellen zu den bekannten internen Funktionen sowie extern auf dem Lieferanten-/Lieferantenerklärungsmanagement liegen.

Eine ausführliche Version des Beitrags erscheint in der AW-Prax, Ausgabe 09/2020.

Außenwirtschaftliche Praxis

Services der AWB im Zusammenhang mit der innerbetrieblichen Umsetzung von Präferenzabkommen

Wir verfügen über weitreichende Erfahrung in der innerbetrieblichen Umsetzung und Nutzbarmachung von Präferenzabkommen. Unsere Beratungsleistungen erstrecken sich hierbei vom effizienten workflowbasierten Management bzw. der Koordination Ihres Präferenzprojekts bis hin zur Implementierung einer präferenzbezogenen IT-, Prozess- und Organisationsstruktur einschließlich der Integration rechtlicher Beratung. Hierbei sind wir nicht auf Deutschland bzw. die EU begrenzt, sondern durch unsere spezialisierten Netzwerkpartner ebenfalls in der Lage, Projekte im globalen Kontext umzusetzen. Sprechen Sie uns gerne an, um mehr zu erfahren.

Michael Tomuscheit
Michael TomuscheitGeschäftsführer