Die Auswirkungen der Novelle der Dual Use – Verordnung auf den Einkauf

Als Ausgangspunkt für Ihren Artikel „Red Flags vom Einkauf“ interviewte Autorin Anja Falkenstein (AF) unter anderem unseren Geschäftsführer Frank Görtz (FG) zu den Auswirkungen der Neuen Dual-Use-Verordnung auf den Einkauf.

Lesen Sie hier das Interview:

AF: Welches sind die größten Herausforderungen durch die neue Dual-Use-Verordnung, denen sich deutsche Unternehmen in Bezug auf die Ausfuhrkontrolle stellen müssen?

FG: Die größte Herausforderung liegt in erster Linie für die Unternehmen Ihre bisherigen Strukturen, Anweisungen und Compliance-Programme zu analysieren und anzupassen. Fachlich geschultes Personal muss sich somit intensiv mit den Änderungen und Neuregelungen der neuen Dual-Use-Verordnung der EU beschäftigen und die nötigen Konsequenzen ziehen. Das führt zu entsprechenden Aufwänden und daraus können sich noch weitere Auswirkungen auf die Exportvorhaben sowie anderen außenwirtschaftlichen Aktivitäten der betreffenden Unternehmen ergeben. Der Teufel steck hier wieder einmal im Detail.
So sind nun der Schutz von Menschenrechten als zu überwachendes Kriterium, insbesondere im Zusammenhang mit Gütern für die digitale Überwachung, ein vollkommen neuer Aspekt der Exportkontrolle. Neu regelt der europäische Gesetzgeber die technische Unterstützung, was bisher unterschiedlich national geregelt war. Verschärfungen werden bei Vermittlungsgeschäften als auch bei Durchfuhren eingeführt, Vereinfachungen ergeben sich für bestimmte Güter der Verschlüsselungstechnologien sowie für konzerninterne Transfer. Diese Beispiele zeigen auf welchen Umfang eine Gesetzesnovelle hat und welche Maßnahmen sich daraus ergeben.

AF: Daraus resultierend: Welchen Beitrag können die Einkaufsabteilungen leisten, um die Zusammenarbeit mit der Exportkontrolle optimaler zu gestalten?

FG: Kommunikation ist das Zauberwort. In meiner beruflichen Praxis ist dies meist das Hauptproblem, dass diese Bereiche im Unternehmen zu wenig und manchmal gar nicht miteinander kommunizieren. Begleitet wird dies mit Unkenntnis und beides gilt es grundsätzlich zu ändern. Regelmäßiger Austausch zwischen den Exportkontrollverantwortlichen und dem Einkaufsbereich verbunden mit einer grundsätzlichen Awarenessvermittlung und Schulung von Grundkenntnissen führen meist in kurzer Zeit zum gewünschten Erfolg. Im Kern muss der Einkauf die notwendigen Anforderungen der Exportkontrolle an Lieferanten und Herstellern kennen und auch erklären können. Der Rest sind dann in der Regel der Aufbau von vernünftigen Prozessen verbunden mit dem „Leben“ dieser Prozesse und einem Monitoring. Dies hört sich meist aufwendiger an, als es dann in der Praxis ist.

AF: Vielfach sind bei der Exportkontrolle IT-Lösungen und Managementsysteme im Einsatz. Sind Einkauf und Lieferantenmanagement hierbei eingebunden?

FG: Ja, zumindest sollten sie dies. Ein gutes Beispiel sind die nötigen Sanktionslistenprüfungen – die fälschlicherweise meist nur im Zusammenhang von Exportkontrolle beachten werden, aber jedes Unternehmen verpflichten Ihre Geschäftspartner zu screenen. In den meisten Unternehmen wäre ein rein manuelles Screening viel zu umständlich und fehleranfällig, somit bedarf es einer IT-Lösung, die nicht nur das initiale sondern das fortlaufende Screening bei Änderung der Gesetzeslage als auch der Geschäftspartner berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es noch andere nötige Kooperationen bei IT-Lösungen und Managementsystemen und ich rate auch die Exportkontrolle in bestehende Lösungen eines Unternehmens mit zu integrieren und nicht nur auf neue Lösungen zu setzen. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich davon berichten, dass sehr häufig gerade im Einkauf und Lieferantenmanagement effiziente Lösungen – zum Teil IT-automatisiert aber auch einfachere via Checklisten – vorhanden sind, die sich auch ergänzt um entsprechende Parameter für die Exportkontrolle gut eignen.

Den Artikel von Frau Falkenstein in der „Beschaffung aktuell“ finden Sie hier:

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Frank Görtz
Frank GörtzGeschäftsführer