Allgemeingenehmigungen – Vorabinformationen des BAFA zu aktuellen Änderungen

Allgemeingenehmigungen (AGG) sind ein Instrument zur Beschleunigung und Vereinfachung von Ausfuhren. Mit Hilfe von Allgemeingenehmigungen können bestimmte Dual-Use-Güter sowie militärische Güter bereits im Voraus genehmigt werden. Allgemeingenehmigungen gelten jedoch nur für bestimmte Länderkreise. Auch müssen Nebenbestimmungen bei der Nutzung beachtet werden.

Aktuelle Änderungen der AGG

In einer Vorabinformation zur Verlängerung der AGG teilt das BAFA mit, dass die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 und Nr. 30 bis zum 31.03.2024, die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 28 bis zum 30.09.2023 verlängert werden. Inhaltliche Änderungen sind laut BAFA derzeit nicht vorgesehen.

Weltpolitische Lage beeinflusst inhaltliche Änderungen der AGG

Die nationalen Allgemeingenehmigungen werden in der Regel jährlich zum 31. März aktualisiert. Die Allgemeingenehmigungen des BAFA werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Internetseite des BAFA, auf der das BAFA vorab und final über Verlängerungen und Änderungen der AGG informiert. Apropos Änderungen: Exportierende Unternehmen sollten bedenken, dass es im Laufe eines Jahres zu inhaltlichen Änderungen der Allgemeingenehmigungen kommen kann. Gründe hierfür können beispielsweise die weltpolitische Lage wie der Krieg in der Ukraine oder der Brexit sein.

Frank Görtz
Frank GörtzGeschäftsführer